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BGH, 29.04.1954 - III ZR 378/52 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 29.04.1954 - III ZR 378/52
Die Unmöglichkeit, anderweit Ersatz zu erlangen, ist eine zur Klagebegründung gehörende Voraussetzung des Amtshaftungsanspruchs, und der Geschädigte hat das Vorliegen dieses negativen Tatbestandsmerkmals zu behaupten und nötigenfalls zu beweisen (BGHZ 4, 10 [14] in Übereinstimmung mit RGZ 137, 20 [21]; 145, 56 [68] u.a.). - RG, 29.06.1934 - III 22/34
1. Kann eine Versicherungsgesellschaft, die auf Grund des Versicherungsvertrags …
Auszug aus BGH, 29.04.1954 - III ZR 378/52
Die Unmöglichkeit, anderweit Ersatz zu erlangen, ist eine zur Klagebegründung gehörende Voraussetzung des Amtshaftungsanspruchs, und der Geschädigte hat das Vorliegen dieses negativen Tatbestandsmerkmals zu behaupten und nötigenfalls zu beweisen (BGHZ 4, 10 [14] in Übereinstimmung mit RGZ 137, 20 [21]; 145, 56 [68] u.a.). - RG, 03.06.1932 - III 18/32
1. Zur Klagbegründung bei Schadensersatzansprüchen wegen fahrlässiger …
Auszug aus BGH, 29.04.1954 - III ZR 378/52
Die Unmöglichkeit, anderweit Ersatz zu erlangen, ist eine zur Klagebegründung gehörende Voraussetzung des Amtshaftungsanspruchs, und der Geschädigte hat das Vorliegen dieses negativen Tatbestandsmerkmals zu behaupten und nötigenfalls zu beweisen (BGHZ 4, 10 [14] in Übereinstimmung mit RGZ 137, 20 [21]; 145, 56 [68] u.a.).